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| 08.08.2010 |
AOK-Tour ein
toller Erfolg! Bei wettertechnischen schlechten Aussichten haben sich über 30 MTB-Fahrer zu der vom Cycleteam ausgearbeitete Strecke am Marktplatz in Lingen getroffen. Der Hinweg zu den Thuinern Hünensteinen wurde weitgehend zusammen und unfallfrei gemeistert. Die Aok versorgte in der Pause mit Getränken und den nötigen Kohlenhydraten. Respekt an die AOK! Beim Rückweg sorgte dann ein leicht einsetzender Regen für Abkühlung und den nötigen Späß auf der Strecke. Diese wurde von allen in verschiedenen Gruppen bewältigt. Eine tolle Tour, war bestimmt nicht die Letzte! |
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| 27.06.2010 |
Habe heute ein Bericht über den 600er Brevet im Internet gefunden. Den Autor habe ich in Wankum kennengelernt. Der Bericht ist echt lesenswert und fesselnd.
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| 15.06.2010 | Die ersten Vorgespräche mit der AOK haben heute stattgefunden. Es werden insgesamt 10 geführte Touren im August angeboten. Unter anderen wie geplant am 8.8. unsere MTB-Tour. Entsprechende Begleiter sind namentlich genannt, die Strecke steht fest und für Pausengetränke ist gesorgt. Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen. | |
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| 6.4 2010 | Die Entscheidung ist gefallen: Das Cycleteam-Lingen bekommt einen Getränkestand auf dem diesjährigen Altstadtfest. In der Burgstraße, Ecke Löningen werden wir uns präsentieren! Weitere Informationen beim Stammtisch. | |
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| 25.3.2010 | Wie soeben bekannt wurde, hat das Cycleteam Lingen e.V. einen neuen und weiteren Sponsor: Der Malerfachbetreib Yan Yzer aus Lingen beteiligt sich an der Unterstützung des Vereins. Vielen Dank hierfür! |
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10.3.2010 |
Die Entscheidung ist gefallen: Das Cycleteam beteiligt sich an der Durchführung einer geführten MTB-Tour rund um Lingen in Kooperation mit der Stadt Lingen und der AOK. Weitere Informationen demnächst an dieser Stelle. |
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(Kuriose) Gerichtsurteile für Radfahrer
· Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
· Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
·
Auch
Rennradfahrer müssen öffentliche Radwege benutzen. Die Richter mußten über eine
gegen die Stadt Köln gerichtete Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines
Rennradfahrers entscheiden, der sich bei einem Sturz durch ein Schlagloch in
der Fahrbahndecke einer Kölner Straße erheblich verletzt hatte. Der
Rennradfahrer hatte argumentiert, die Stadt Köln habe durch das Nichtbeseitigen
des Schlaglochs ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Selbst wenn dies der Fall wäre, so argumentierten die Richter in der
Urteilsbegründung, habe der Radfahrer ein erhebliches Mitverschulden an dem
Unfall, denn auch als Rennradfahrer hätte er die beiderseits der Fahrbahn
vorhandenen, ausgeschilderten Radwege benutzen müssen (LG Köln, Az. 5 O
310/98).
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45 Antworten auf die Frage
"Warum fahren Sie eigentlich nicht auf dem Radweg?
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